Das Advertorial entstand in Content-Kooperation mit FairPlane (FP Passenger Service GmbH).
Wartend sitzt du am Flughafen und ahnst bereits Schlimmes. Du könntest verzweifeln, wenn deine Vorahnung zur Gewissheit wird und die Durchsage zu deiner Flugverspätung erfolgt. Bereits lange hat sich deine Familie auf diesen bevorstehenden Urlaub gefreut und mit Detailliebe die Koffer gepackt, auf die ihr nun bereits seit Stunden starrt.
Der entstandene Ärger und Frust ist verständlicherweise groß, wenn eine Reise nicht wie geplant erfolgen kann. In diesem Fall ist es daher gut, dass es für Fluggäste festgelegte Rechte gibt und dass Passagiere in vielen Fällen zumindest Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Wie die Rechte von Passagieren geregelt sind
Die Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 festgelegt und gelten für alle Flugreisen von Fluglinien, welche ihren Sitz in der EU haben sowie für Nicht-EU-Fluglinien, deren Abflüge von einem EU-Flughafen durchgeführt werden.
Nach der Verordnung hast du als Passagier bei Flugverspätungen, Flugausfall sowie Nichtbeförderung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unabhängig von der Höhe deiner Ticketkosten stehen dir ab einer Verspätung von drei Stunden pauschale Entschädigungssätze zu:
- Bei Flügen bis 1.500 km eine Entschädigung von 250 Euro (pro Person).
- Bei Flügen ab 1.500 km bis 3.500 km eine Entschädigung von 400 Euro (pro Person).
- Bei Flügen über 3.500 km eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (pro Person).
Außerdem muss dir die Fluglinie ab einer Wartezeit von zwei Stunden am Flughafen Betreuungsleistungen anbieten: Snacks und Getränke sowie die Möglichkeit für zwei kostenlose Telefonate, Faxe bzw. E-Mails. Falls eine Übernachtung erforderlich wird, muss die jeweilige Airline auch für Unterbringung in einem Hotel sorgen sowie den Transport zwischen Hotel und Flughafen organisieren.
Sollte die Fluglinie hier nicht von sich aus ihre Unterstützung anbieten, ist es unbedingt wichtig alle relevanten Belege aufzubewahren. Somit kannst du im Nachhinein die Rückerstattung deiner Mehrkosten von der Fluglinie zurückfordern.
Fluglinien ignorieren Entschädigungsansprüche
Wenn es zu einer Verzögerung deines Fluges kommt, bringt es wenig, den eigenen Unmut direkt am Airport Luft zu verschaffen und den erstbesten Mitarbeiter des Flughafens anzubrüllen, um auf das bestehende Recht im Zusammenhang einer Flugverspätung hinzuweisen. Viele Passagiere versuchen ihre Entschädigung nach ihrer Reise bei der jeweiligen Airline einzufordern.
Leider wird es Passagieren aber genau hier schwergemacht und Fluglinien reagieren oft gar nicht auf die eingehenden Beschwerden. Trotz berechtigten Entschädigungsansprüchen blocken viele Airlines die Fluggäste ab oder versuchen die Betroffenen, zum Beispiel mit einem einfachen Fluggutschein, günstig abzuwimmeln. Nicht selten werden Ausgleichsleistungen von den Airlines einfach ignoriert oder verweigert. Um mögliche Kosten zu umgehen, werden von Fluggesellschaften auch fälschlicherweise außergewöhnliche Umstände genannt, die zu der Flugverspätung geführt haben sollen.
Zu diesen Umständen zählen beispielsweise die Sperre eines Flughafens oder ein versteckter Herstellerfehler. In diesen Fällen muss eine Fluglinie ihre Passagiere nicht entschädigen. Aber nicht selten wird hier die Unwissenheit von Passagieren ausgenutzt, um Fluggäste mit solchen Erklärungen nicht entschädigen zu müssen.
Pro Jahr verschenken allein deutsche Fluggäste etwa 720 Millionen Euro, da sie entweder auf eine Entschädigung für die Flugverspätung verzichten oder ihre Forderung auf privater Ebene nicht
geltend machen können. Die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung verhilft zur zurecht eingeforderten Entschädigung und gleicht wenigstens den finanziellen Schaden aus, der durch die
Flugverspätung oder den annullierten Flug eingetreten ist.
WERBUNG
So kommst du zu deinem Recht!
Damit du deine Fluggastrechte trotzdem durchsetzen kannst und am Ende nicht ohne finanziellen Ausgleich dastehst, gibt es die Konsumentenschutzplattform FairPlane. Die Rechtsexperten bei FairPlane haben sich mit ihrem Service auf die Probleme von Flugreisenden spezialisiert und haben bereits vielen Passagiere zu ihren berechtigten Entschädigungen verholfen.
Dabei können sogar Flüge eingereicht werden, welche bereits vor 30 Monaten stattgefunden haben. FairPlane prüft auch, ob Ansprüche bereits verjährt sind. Auf der Webseite des Anbieters kannst du dich über deine Rechte in Kenntnis setzen und mithilfe eines Anspruchsrechners kostenlos in Erfahrung bringen, in welcher Höhe dir eine Entschädigung zusteht.
Bei der Durchsetzung gibt es zwei Arten, die Standard Variante oder die Express Variante, wobei bei der zweiten Form eine Auszahlung bereits nach 24 Stunden erfolgt. Der Service arbeitet auf Erfolgsbasis, wobei sich das Unternehmen im Erfolgsfall eine Provision in der Höhe von 24,5 % plus MwSt. einbehält. Sollte dir keine Ausgleichszahlung durch die Fluglinie zustehen, ist die Nutzung von FairPlane kostenlos.
Dass durch die nichtplanmäßige Verspätung zum Reiseziel wertvolle Urlaubs- und Erholungszeit verloren geht, ist verständlicherweise ärgerlich. Dass es hierfür jedoch eine Entschädigung geben kann, freut die leere Urlaubskasse vor allem für zukünftige Reisepläne.
Das Advertorial entstand in Content-Kooperation mit FairPlane (FP Passenger Service GmbH).